- Kassel - Mitarbeiter einer Firma, die wegen besonders guter Leistungen zu einer Belohnungsreise eingeladen wurden, sind dabei in der Regel nicht versichert - keine Dienstreise mit beruflichen Inhalten (Bundessozialgericht, Az: 2 RU 1/96).
- Mitarbeiter, die von ihrer Firma zu einer Belohnungsreise eingeladen werden, sind dabei in der Regel nicht versichert.
- Besonders erfolgreiche Mitarbeiter, die von ihrer Firma zu einer Belohnungsreise eingeladen werden, sind dabei in der Regel nicht versichert, wie das Kasseler Bundessozialgericht entschied.
- Kein Versicherungsschutz bei Belohnungsreise
- "Solche Rahmenbedingungen lenken natürlich vom Wesentlichen ab", sagt Ehret, der eine Wiederholung einer solchen "Belohnungsreise" im Falle weiterer sportlicher Erfolge jedoch für durchaus realistisch hält.
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